Statuten

Statuten des Vereins
”CHIWO – Spenden für kindgerechte Bildung in Kenia”

  1. Name und Sitz
    1.1 Der Verein trägt den Namen CHIWO – Spenden für kindgerechte Bildung in Kenia
    1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Zürich, Schweiz.
  2. Zweck
    2.1 Der Verein verfolgt den Zweck, Kinder aus wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen in Kenia finanziell dabei zu unterstützen, eine Waldorf- oder Montessori-Schule zu besuchen.
    2.2 Dazu sammelt der Verein Spenden, um Schulgebühren sowie weitere mit dem Schulbesuch verbundene Kosten zu übernehmen
    2.3 Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen Ziele. Er erstrebt keinen Gewinn und ist politisch und konfessionell unabhängig.
  3. Mitgliedschaft
    3.1 Die Gründungsmitglieder des Vereins sind:
    • Sabine Andermatt-Maas
    • Harald Andrä
    • Anke Salzbrenner
    • Heribert Salzbrenner
    • Joy Chiwo Nabwile Were

      3.2 Weitere Mitglieder können nur durch Beschluss des Vorstands aufgenommen werden.

      3.3 Die Mitgliedschaft endet durch:
    • schriftlichen Austritt,
    • Ausschluss durch den Vorstand,
    • oder Tod.

      3.4 Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Zweck oder Ansehen des Vereins schadet. Der Ausschlussentscheid liegt beim Vorstand.

  4. Mitgliedsbeiträge
    Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
  5. Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand
    • der Kassier / Schatzmeister
  6. Mitgliederversammlung
    6.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
    6.2 Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Ausserordentliche Versammlungen können bei Bedarf einberufen werden.
    6.3 Die Einladung erfolgt per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen, unter Angabe der Traktanden (Tagesordnung).
    6.4 Anträge zur Traktandenliste können von Mitgliedern bis zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht werden.
    6.5 Die Mitgliederversammlung hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
    • Wahl und Abberufung des Vorstands und des Kassiers/Schatzmeisters
    • Entlastung des Vorstands
    • Beschluss über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
    • Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
    • Bestellung eines Revisors für das Folgejahr
  7. Vorstand
    7.1 Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen:
    • dem/der Präsident:in
    • dem / der Vizepräsidentin
  8. Revisionsstelle

    8.1 Die Mitgliederversammlung wählt eine/n Revisor:in für die Dauer von zwei Jahren.
    8.2 Der/die Revisor:in prüft jährlich die Buchführung und den Jahresabschluss und erstattet Bericht an die Mitgliederversammlung.
  9. Zeichnungsberechtigung
    Der Präsident ist alleinig unterschriftsberechtigt. Er kann weitere Vorstandsmitglieder bevollmächtigen.
  10. Haftung
    Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der
    Mitglieder ist ausgeschlossen.
  11. Auflösung des Vereins
    11.1 Die Auflösung des Vereins kann an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
    11.2 Für den Auflösungsbeschluss ist Einstimmigkeit erforderlich.
    11.3 Im Fall der Auflösung geht das verbleibende Vermögen an eine gemeinnützige Organisationmit Sitz in der Schweiz, mit der Auflage, es im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.
  12. Inkrafttreten
    Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 7.10.2025 in Zürich beschlossen
    und treten mit diesem Datum in Kraft.

    7.10.2025, Zürich

    Der/die Präsident:in Der/die Protokollführer:in
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